Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
ab 07. April 2021 ist es nun soweit – wir dürfen die Schutzimpfung gegen COVID -19 in unserer Hausarztpraxis durchführen.
Aktuell werden alle Hausarztpraxen mit dem mRNA Impfstoff von Biontech beliefert.
Dahinter steckt ein nicht geringer logistischer Aufwand, insbesondere was die Lagerung und zeitnahe Verimpfung betrifft.
Wir sind angehalten unsere Patienten persönlich zur Impfung einzuladen.
Die Einladung erfolgt bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit zunächst an Risikogruppen für schwere Verläufe und Menschen mit hohem beruflichen Expositionsrisiko.
Die Reihenfolge der Priorisierungsgruppen ist in der Coronaimpfverordnung festgelegt, basierend auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Davon darf in Einzelfällen aus organisatorischen Gründen abgewichen werden, um zu vermeiden, dass Impfstoffe verfallen. Die Liste der zum aktuellen Zeitpunkt impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg ist online beim Sozialministerium einsehbar: www.impfen-bw.de. Für Krankheitsbilder, die die CoronaImpfV nicht nennt, gilt weiterhin das Antragsverfahren für medizinische Einzelfallentscheidungen beim Sozialministerium.
Checkliste zum Impftermin: