Menrad Prill | Check up 35
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+++ das vorgegebene 3-Jahres-Intervall erst ab dem 01.10.2019 einzuhalten +++

Das heißt, aktu-ell zur GU einbestellte Patienten können bis einschließlich September 2019 auch dann eine GU in Anspruch nehmen, wenn der Abstand zur letzten GU nicht kleiner als 2 Jahre beträgt.

Weitere Infos gibt es hier: http://www.kvbawue.de/check-up/

Neue Inhalte der Gesundheitsuntersuchung „Check up 35“, gültig ab dem 01.10.2019

 

  • Einmaliger Check-up bei Patienten zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr mit Blutuntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil (in diesem Alter ist eine Urinuntersuchung nicht vorgesehen)
  • Für Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr verlängert sich das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre
  • Impfstatusüberprüfung und Beratung (z.B. individuell erhöhte Krebsrisiken, Risiko Herzinfarkt und Schlaganfall)
  • Klinische körperliche Untersuchung
  • Die Laboruntersuchung wird um ein vollständiges Lipidprofil erweitert: Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride

 

Liebe Patienten,

 

mit den aktuell veröffentlichten Richtlinien zur „Check-Untersuchung“ ändern sich für uns alle die Rahmenbedingungen. Diese Entscheidung ist nicht von uns getroffen worden, sondern uns vom Gesetzgeber vorgegeben und rechtlich bindend.

 

Konkrete Konsequenzen:

 

  • Check-Untersuchungen können nur noch alle 3 Jahre durchgeführt werden. Wenn eine Untersuchung z.B. 2017 durchgeführt wurde ist die nächste erst 2020 möglich.
  • Laboruntersuchungen, die über das vorgegebene Maß hinausgehen, werden von der Kasse beim Check nicht mehr übernommen. Die reguläre Blutabnahme umfasst: Blutzucker, Blutfette (mit komplettem Lipidprofil) und Urin-Teststreifen

 

Diese Neuerungen sind auch für uns verwunderlich und nur teilweise nachvollziehbar. Zusätzliche Laborwerte können selbstverständlich im Rahmen der Blutabnahme mit bestimmt werden. Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten und deren Kosten, den zu erwartenden Nutzen und die Risiken.

 

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen wollen.
Nach Durchführung der Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie gerne direkt mit EC-Karte in der Praxis begleichen können. Barzahlungen sind leider nicht möglich.

 

Sollte durch eine solche Untersuchung eine Erkrankung erkannt werden, sind die notwendigen nachfolgenden Kontrolluntersuchungen und Behandlungen natürlich eine Kassenleistung.

 

Mit den besten Grüßen, bleiben Sie gesund! Ihre Britta Menrad und Dr. Thomas Prill